§1 Name, Gründung und Sitz des Fanclubs
- Der Fanclub trägt den Namen „Wartburg-Borussen“ und wurde am 21.01.2011 gegründet.
- Der Fanclub hat seinen Sitz in Eisenach. Clubanschrift ist die des 1.Vorsitzenden.
§2 Zweck des Fanclubs
- Zweck des Fanclubs ist die Zusammenführung von BVB-Fans in Eisenach und Umgebung.
- Der Fanclub organisiert Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen.
§3 Geschäftsjahr
- Das Geschäftsjahr ist ein Kalenderjahr.
§4 Haftung
- Der Fanclub haftet nicht für Schäden, die Personen bei einer Veranstaltung der Wartburg-Borussen erleiden, einbezogen ist dabei auch der Besuch von Heim- und Auswärtsspielen.
- Der Fanclub haftet nicht für Schäden die von Mitgliedern verursacht werden.
§5 Mitgliedschaft
- Die Anmeldung zur Aufnahme in den Fanclub muss schriftlich erfolgen. Eine Aufnahmegebühr lt. Beitragsordnung wird fällig.
- Über die Aufnahme muss der gesamte Vorstand entscheiden.
- Durch die Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung der Wartburg-Borussen an.
- Die Mindestdauer einer Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr.
- Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Jahresende.
- Die Mitgliedschaft wird beendet:
- durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand.
- durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzung.
- Der Ausschluss aus dem Fanclub erfolgt durch Beschluss des Vorstands
- wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstoßen und das Ansehen des Fanclubs schwer geschadet hat.
- wenn ein Mitglied trotz Mahnung des Vorstands mit dem Beitrag im Rückstand bleibt, wird es mit sofortiger Wirkung aus dem Fanclub ausgeschlossen.
§6 Beiträge und Finanzen
- Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgelegt und wird in der Beitragsordnung festgeschrieben.
- Der Beitrag wird erstmals mit Aufnahme in den Fanclub Wartburg-Borussen fällig und ist im Folgejahr bis zum 31. Januar auf das Konto der Wartburg-Borussen einzuzahlen.
- Die Mitglieder haben keinen Anteil am Clubvermögen.
- Über die Verwendung der Finanzen entscheidet der komplette Vorstand.
- Der Fanclub finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge sowie Geld- und Sachspenden.
- Sollten Anschaffungen getätigt werden die nicht über das Guthaben des Fanclubs beglichen werden können, beteiligen sich die Mitglieder an den Kosten zu gleichen Teilen.
- Über Ein- und Ausgaben des Fanclubs wird zu jeder Vorstandssitzung durch den Kassenwart berichtet.
- Eine Prüfung der Kasse der Wartburg-Borussen findet einmal im Jahr kurz vor der Mitgliederversammlung statt.
§7 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorsitzender,
- 2. Vorsitzender,
- Kassenwart,
- Schriftführer/in,
- 4 weiteren Vorstandsmitglieder als Beisitzer.
- Der Vorstand wird alle 2 Jahre durch die Fanclub-Mitglieder gewählt.
- Der Vorstand beschließt Clubangelegenheiten, soweit sie nicht der Zustimmung der Mitglieder bedürfen.
- Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
- Der 1. und 2. Vorsitzende sind Gemeinschaftsvertretungsberechtigt.
- Ein Vorstandsmitglied kann eine außerplanmäßige Vorstandssitzung einberufen. Vorstandssitzungen finden mindestens dreimal im Jahr statt.
- Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
- Der Vorstand ist bei Anwesenheit der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
§8 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet jährlich zum Jahresende statt.
- Alle 2 Jahre erfolgt eine Vorstandswahl.
- Alle volljährigen Fanclub-Mitglieder können mit einer Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
- Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand.
- Eine Änderung der Satzung erfordert eine 2/3 Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn vom Vorstand ordnungsgemäß unter Wahrnehmung einer 2 Wochenfrist geladen wurde
- Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Mitglieder verpflichten sich die Satzung einzuhalten und Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
- Die Mitgliedschaft ist Beitragspflichtig.
- Mitgliedschaftsbeiträge werden durch Beschluss festgelegt.
- Die Beiträge sind bis zum 31. Januar des Kalenderjahres zu entrichten.
- Die Mitglieder sind gehalten Zwecke und Aufgaben des Fanclubs tatkräftig zu unterstützen.
§10 Karten
- Jedes Mitglied kann jeweils nur 1 Karte ordern. Diese Ist Innerhalb von 5 Tagen bar oder per Überweisung (Eingang zählt) zu entrichten. Ist der Betrag nicht innerhalb von 5 Tagen eingegangen verfällt der Anspruch auf die Karte und wird umgehend an ein anderes Fanclubmitglied vergeben (auch hier gilt die 5-Tagesregelung). Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand. Sollten mehr Anfragen als Karten bestehen, wird in einem Losverfahren über die Verteilung der Karten entschieden.
§ 11 Gewalt – Rassismus – Diskriminierung
- Der Fanclub Wartburg-Borussen ist grundsätzlich gegen Gewalt, Rassismus und Diskriminierung.
Die Satzung wurde am 26.04.2011 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung von den Mitgliedern bestätigt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Änderungsstand: 24.03.2019
Eisenach, den 24.03.2019